Hilfe für Jugendliche
Hilfe- und Unterstützungssystem
Wer Gewalt in seiner Partnerschaft erlebt, fühlt sich häufig mit ihrer Situation alleingelassen und ohne Unterstützung. Doch es gibt in Niedersachsen und in ganz Deutschland ein großes Hilfesystem für Betroffene von Partnerschaftsgewalt:
Nummer gegen Kummer
Das Kinder- und Jugendtelefon & Online-Beratung
Am Kinder- und Jugendtelefon kannst Du montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr über Deine Sorgen sprechen, an die Online-Beratung kannst du dich jederzeit wenden. Die Beratung ist immer kostenlos, anonym und vertraulich.
Jugendamt
Jede Stadt und jeder Kreis in Deutschland hat ein eigenes Jugendamt.
Jugendämter gestalten und steuern Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen, sie sichern den Kinderschutz und sorgen dafür, dass alle jungen Menschen bestmöglich unterstützt werden.
Das für dich zuständige Jugendamt findest du, indem du online „Jugendamt“ und die nächstgelegene Stadt von dir in einer Suchmaschine eingibst.
Kinderschutzportal
Auf dem Niedersächsischen Kinderschutzportal gibt es Tipps und Infos zu Hilfemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, auch in Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch und in leichter Sprache.
Kinderschutzbund
Der Kinderschutzbund Niedersachsen ist die Lobby für Kinder und Jugendliche. Ziel ist eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche bestmöglich gefördert und geschützt werden. Der Kinderschutzbund setzt sich für das Recht aller Kinder und Jugendlicher für ein gewaltfreies Aufwachsen ein. Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Entscheidungen altersentsprechend beteiligt werden.
Mädchenhäuser
Die Mädchenhäuser in Niedersachsen fördern Selbstbestimmung, Teilhabe und Stärkung von Mädchen* und jungen Frauen* durch vielfältige Freizeit- und Bildungssangebote, sowie geschlechtergerechte Arbeit. Ihr Ziel ist es, Mädchen in allen Lebenslagen zu unterstützen und ihre individuelle Entwicklung zu begleiten.
Zusätzlich gibt es neben Freizeitangeboten auch sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Prozessbegleitung.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Unterstützung für Verletzte und Angehörige vor, während und nach einem Strafverfahren. Dabei richtet sie sich an Verletzte von Straftaten und Angehörige, die infolge einer Straftat unter besonderen Belastungen leiden.
Sie kann in jedem Stadium des Strafverfahrens begonnen werden, also auch schon vor einer Anzeigeerstattung und kann nach Beendigung des Strafverfahrens bei Bedarf weitergeführt werden.
Das Angebot ist für die Betroffenen von Straftaten kostenfrei und wird von besonders ausgebildeten Fachkräften angeboten.
Netzwerk ProBeweis –
Vertrauliche Spurensicherung
Das Netzwerk ProBeweis bietet Betroffenen von häuslicher oder sexueller Gewalt eine vertrauliche Spurensicherung – kostenlos und unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.
In mittlerweile 46 Untersuchungsstellen in ganz Niedersachsen können sich Betroffene untersuchen lassen. Insbesondere, wenn die Betroffenen noch nicht sicher sind, ob sie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen wollen, bietet die vertrauliche Spurensicherung die Möglichkeit, die sichtbaren Folgen der Straftat (Verletzungen, Hämatome /„Blaue Flecken“ und weitere am Körper feststellbare Spuren der Gewalttat) beweissicher zu dokumentieren, bevor sie nicht mehr sichtbar sind.
Speziell geschulte Ärztinnen und Ärzten dokumentieren die Verletzungsbefunde und sichern diese Spuren, sodass sie verwendet werden können, falls sich die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Anzeigeerstattung entschließen.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Unter Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, in der die Beteiligten mithilfe einer neutralen dritten Person eigenverantwortlich eine Lösung finden. Im TOA stehen, anders als im juristischen Strafverfahren, die Interessen der Geschädigten im Mittelpunkt.
TOA meint zweierlei: Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung. Täter und Opfer (bzw. Beschuldigte und Geschädigte) einer Straftat besprechen in einem geschützten und vertraulichen Rahmen im Beisein unparteiischer Mediator*innen die Tat, deren Ursachen und Folgen und handeln eine Wiedergutmachungsleistung aus. Voraussetzungen sind, dass eine Person geschädigt ist, der /die Täter*in Verantwortung übernimmt und beide Seiten bereit sind, am Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung mitzuwirken.