Hilfe für Erwachsene
Hilfe- und Unterstützungsystem
Wer Gewalt in seiner Partnerschaft erlebt, fühlt sich häufig mit ihrer Situation alleingelassen und ohne Unterstützung. Doch es gibt in Niedersachsen und in ganz Deutschland ein großes Hilfesystem für Betroffene von Partnerschaftsgewalt:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät von Gewalt betroffene Frauen telefonisch, sowie online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Unterstützung für Verletzte und Angehörige vor, während und nach einem Strafverfahren. Dabei richtet sie sich an Verletzte von Straftaten und Angehörige, die infolge einer Straftat unter besonderen Belastungen leiden.
Sie kann in jedem Stadium des Strafverfahrens begonnen werden, also auch schon vor einer Anzeigeerstattung und kann nach Beendigung des Strafverfahrens bei Bedarf weitergeführt werden.
Das Angebot ist für die Betroffenen von Straftaten kostenfrei und wird von besonders ausgebildeten Fachkräften angeboten.
Netzwerk ProBeweis –
Vertrauliche Spurensicherung
Das Netzwerk ProBeweis bietet Betroffenen von häuslicher oder sexueller Gewalt eine vertrauliche Spurensicherung – kostenlos und unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.
In mittlerweile 46 Untersuchungsstellen in ganz Niedersachsen können sich Betroffene untersuchen lassen. Insbesondere, wenn die Betroffenen noch nicht sicher sind, ob sie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen wollen, bietet die vertrauliche Spurensicherung die Möglichkeit, die sichtbaren Folgen der Straftat (Verletzungen, Hämatome /„Blaue Flecken“ und weitere am Körper feststellbare Spuren der Gewalttat) beweissicher zu dokumentieren, bevor sie nicht mehr sichtbar sind.
Speziell geschulte Ärztinnen und Ärzten dokumentieren die Verletzungsbefunde und sichern diese Spuren, sodass sie verwendet werden können, falls sich die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Anzeigeerstattung entschließen.
Frauenhaus
Fauenhäuser bieten Opfern häuslicher Gewalt Rund-um-die-Uhr Aufnahme und Schutz. Die Adressen sind geheim, um die Opfer zu schützen. Die Kontaktaufnahme geschieht telefonisch. Die Beraterin vereinbart einen Treffpunkt mit der Frau und ihren Kindern.
Das Frauenhaus unterstützt dabei, ein neues Leben ohne Gewalt anzufangen. Für die Kinder im Frauenhaus gibt es eigene Unterstützungsangebote.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Unter Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, in der die Beteiligten mithilfe einer neutralen dritten Person eigenverantwortlich eine Lösung finden. Im TOA stehen, anders als im juristischen Strafverfahren, die Interessen der Geschädigten im Mittelpunkt.
TOA meint zweierlei: Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung. Täter und Opfer (bzw. Beschuldigte und Geschädigte) einer Straftat besprechen in einem geschützten und vertraulichen Rahmen im Beisein unparteiischer Mediator*innen die Tat, deren Ursachen und Folgen und handeln eine Wiedergutmachungsleistung aus. Voraussetzungen sind, dass eine Person geschädigt ist, der /die Täter*in Verantwortung übernimmt und beide Seiten bereit sind, am Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung mitzuwirken.
Männer, die Gewalt ausüben, sollen ebenfalls Hilfe erhalten, um an ihren Problemen und Auslösern für Gewalt zu arbeiten und ihr Verhalten zu ändern.
Stellen für Täterarbeit
Täterarbeit Häusliche Gewalt richtet sich an Männer, die Gewalt in der Partnerschaft oder Ex-Partnerschaft ausgeübt haben. Neben proaktiver Ansprache nach Gewaltvorfällen werden Soziale Trainingsprogramme zur Verhaltensänderung angeboten: Ziel ist die Prävention weiterer Gewalt und damit der Schutz der Opfer.