Hilfe und Unterstützung


Was macht die Polizei? BISS Hilfe Jugendliche Hilfe Erwachsene

Was macht die Polizei?

Vor Ort:

Betroffene werden ernst genommen!

Die Polizei kann eine Wegweisung gegen die gewaltausübende Person aussprechen. Diese darf die Wohnung / das Haus für bis zu max. 14 Tagen nicht mehr betreten – egal wer im Miet- / oder Kaufvertrag steht!

Die betroffene Person hat nun Zeit und Ruhe zu überlegen, welche Schritte sie gehen möchte.

Ob sie es annehmen möchte, entscheidet sie jedoch selbst!

Beratungsangebot der BISS


Was passiert nach der Anzeige?

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Die Polizei kommt in einer Akutsituation hinzu und nimmt die Anzeige vor Ort auf.

Ein Vorfall wird schriftlich / telefonisch / persönlich auf einer Dienststelle angezeigt.


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Im Gespräch (direkt im Einsatz vor Ort oder in der Vernehmung durch den Ermittlungsdienst) werden dem Opfer Angebote von regionalen Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen aufgezeigt.

Weiterhin wird über die Möglichkeit der Antragstellung eines Kontakt- und Näherungsverbots nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht informiert. Die Antragstellung wird nicht durch die Polizei durchgeführt, sondern durch das Opfer selbst. Hierbei kann eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin / ein Rechtsanwalt unterstützen.


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Antrag auf Anklageerhebung beim Gericht

Erteilung eines Strafbefehls („schriftliches Gerichtsverfahren“)

Einstellung der Anzeige (z.B. gegen Auflagen wie etwa bestimmte Leistung zur Widergutmachung der Tat, Geldbetrag an gemeinnützige Einrichtung u.Ä.)

Auch die Staatsanwaltschaft benötigt oftmals mehrere Wochen oder auch Monate, bis eine Entscheidung feststeht.


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Beratungs- und Interventionsstellen gegen Gewalt in Niedersachsen – Was ist eigentlich BISS?

Beratungs- und Interventionsstellen – kurz BISS genannt – beraten und unterstützen Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben und bei denen ein Polizeieinsatz stattgefunden hat, bzw. die selbstständig Anzeige bei der Polizei erstattet haben.

BISS-Beratungsstellen arbeiten nach einem proaktiven Ansatz: Die erste Kontaktaufnahme geht von den lokalen BISS-Beraterinnen aus. Sie erhalten von der Polizei eine Mitteilung nach deren Einsätzen bei häuslicher Gewalt, nehmen dann zeitnah – meist telefonisch – Kontakt zu den Betroffenen auf und bieten Beratungs- und Informationsgespräche an.
Natürlich beraten die BISS-Stellen auch Betroffene, die sich – unabhängig von einem Polizeieinsatz oder einer Anzeige – von alleine in der Beratungsstelle melden. Auch Angehörige / Nachbarn und Nachbarinnen / Freunde und Freundinnen von Gewaltbetroffenen sowie Fachkräfte können eine Beratung in Anspruch nehmen.

Die BISS-Beratung ist ein zeitnahes Beratungsangebot, bei dem ggf. nächste Schritte erarbeitet und in die Wege geleitet werden. Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig und es entstehen keine Kosten für die Betroffene. Alle Inhalte der Gespräche zw. Betroffener und BISS werden vertraulich behandelt.

Die BISS-Beratungsstellen bieten „Hilfe zur Selbsthilfe“, indem sie den Betroffenen Methoden an die Hand geben, ihre eigenen Ressourcen und Kompetenzen zu finden und einzusetzen, Stress zu bewältigen, Belastungen abzubauen und die Gewalterfahrungen zu verarbeiten. Die Beratung richtet sich immer nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen.

Die BISS-Beraterinnen beraten die Frauen in der akuten Krise und suchen gemeinsam mit ihnen nach Lösungen und Perspektiven. Sie ermitteln gemeinsam mit den Betroffenen die aktuelle Gefährdungslage und unterstützen dabei, individuelle Sicherheitsmaßnahmen zu finden, damit sie in Zukunft gewaltfrei leben können.

Sie unterstützen dabei, wenn Betroffene bei Gericht einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen wollen.

Sie helfen bei der Suche nach einem Frauenhausplatz oder bei der Suche nach passenden Beratungsangeboten und Fachdiensten vor Ort.

An wen kann ich mich wenden?

Wer Gewalt in seiner Partnerschaft erlebt, fühlt sich häufig mit ihrer Situation alleingelassen und ohne Unterstützung. Doch es gibt in Niedersachsen und in ganz Deutschland ein großes Hilfesystem für Betroffene von Partnerschaftsgewalt:

Hilfe für Jugendliche

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Hilfe für Erwachsene

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